Zur Aktionärsversammlung mit der PostFinance
Wer kennt das? Die ersten Aktien sind gekauft, die Hauptversammlungssaison läuft an, doch wir erhalten weder ein Pyjama noch eine Uhr. Nicht einmal eine Einladung an eine Versammlung!!!
Das Aktienregister
Mit dem Eintrag ins Aktienregister werden uns Aktionären zusätzliche Rechte gewährt. Die Anzahl der Aktien, die ein „normaler“ Monokel-Investor hält, führt wohl zu keiner signifikanten Auswirkung bei einer Abstimmung. Dennoch sind kleine Zuwendungen an den Investor eine schöne Sache. Eine Wurst von Bell, eine Fahrt auf die Jungfrau, ein Pyjama von Calida oder einen Koffer Schokolade von Lindth.
Durch die Eintragung im Aktienregister erhalten die Aktionäre zusätzliche Rechte und es gibt auch für die Firmen Vorteile. Dazu zählen:
- Die Aktionärin / der Aktionär erhält die gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung
- Die Transfers der registrierten Titel werden im Aktienregister nachgeführt
- Die Aktionärsdaten werden aktiv verwaltet
- Besitzverhältnisse sind einsehbar (für den Verwalter)
- Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären samt Traktandenliste zugestellt.
Nur wenige Schritte trennen dich von der Eintragung
Zuerst einmal sollte das Postfinance E-Trading offen sein. In der Depotübersicht wird die Anzahl eingetragener Aktien nicht angezeigt? So aktivieren wir diese:
Dann wird die Spalte „Eingetragene Aktien“ eingeblendet.
Wir öffnen das „Eintragewidget“ mit Klick auf die Zahl eingetragener Aktien:
Nun werden Aktien, welche in der Schweiz emittiert sind, automatisch ins Aktienregister eingetragen. Wie lange das genau geht, kann hier nicht beantwortet werden.
Stell dir vor, Monokel auf in deinem Feed!